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28 R 133/99f

1. LfgJuni 2001

Problem:

Firmenausschließlichkeit; Firmenunterscheidbarkeit; Verwechslungsgefahr

Normen:

FBG: § 18; HGB: § 30; UWG: § 9

Gericht:

OLG Wien, rechtskräftig, ordentlicher Revisionsrekurs nicht zulässig

Datum, Geschäftszahl:

23. 11. 1999, 28 R 133/99f

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