vorheriges Dokument
nächstes Dokument

4 R 25/16b (Firmenrecht)

17. LfgOktober 2017

Problem:

fehlende Berufsbefugnis des Mehrheitsgesellschafters und Geschäftsführers einer Ziviltechniker­gesellschaft

Normen:

UGB: § 18; ZTG: § 28

Gericht:

OLG Graz, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

23. 03. 2016, 4 R 25/16b

 Leitsatz

1. Eine natürliche Person ohne Berufsbefugnis als Ziviltechniker darf selbst nach Ableben des berufsbefugten geschäftsführenden Gesellschafters nicht als Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer Ziviltechnikergesellschaft eingetragen werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!