Problem: | Zahlen als Firmenbestandteil |
Normen: | UGB: § 18 |
Gericht: | OLG Graz, rechtskräftig |
Datum, Geschäftszahl: | 05. 03. 2014, 4 R 19/14t |
Leitsatz
1. Kombinationen von Worten oder Buchstaben einerseits und Zahlen andererseits sind als Firma unter der Voraussetzung ihrer Aussprechbarkeit zulässig.
2. Die Firma „4B GmbH“ weist Kennzeichnungseignung und Unterscheidungskraft auf und ist daher zulässig.

