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4 R 19/14t

13. LfgMärz 2015

Problem:

Zahlen als Firmenbestandteil

Normen:

UGB: § 18

Gericht:

OLG Graz, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

05. 03. 2014, 4 R 19/14t

Leitsatz

1. Kombinationen von Worten oder Buchstaben einerseits und Zahlen andererseits sind als Firma unter der Voraussetzung ihrer Aussprechbarkeit zulässig.

2. Die Firma „4B GmbH“ weist Kennzeichnungseignung und Unterscheidungskraft auf und ist daher zulässig.

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