Problem: | Firmenausschließlichkeit; Firmenwahrheit; Verwechslungsgefahr |
Normen: | UGB: § 18, § 29 |
Gericht: | OLG Graz, rechtskräftig |
Datum, Geschäftszahl: | 22. 10. 2008, 4 R 135/08t |
Leitsatz
1. Der Firmenzusatz „Holding“ ist nicht zur Irreführung geeignet, wenn zwar das Eingehen von Beteiligungen im Unternehmensgegenstand der Gesellschaft nicht explizit angeführt wird, die Gesellschaft aber tatsächlich Beteiligungen an anderen Unternehmen hält.

