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6 Ob 242/08v

13. LfgMärz 2015

Problem:

Irreführungseignung; Kennzeichnungseignung; Unterscheidungskraft

Normen:

UGB: § 18

Gericht:

OGH, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

19. 02. 2009, 6 Ob 242/08v

Leitsatz

1. Kennzeichnungseignung ist die Eignung der Firma zur namentlichen Kennzeichnung und somit Individualisierung eines Unternehmens.

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