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6 Ob 218/07p

7. LfgSeptember 2009

Problem:

Bildzeichen „*“ als Firmenbestandteil; Bildung einer Namensfirma

Normen:

GmbHG: § 5; UGB: § 18

Gericht:

OGH, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

07. 11. 2007, 6 Ob 218/07p

Leitsatz

1. Mit der durch die österreichische Handelsrechtsreform 2005 bewirkten Liberalisierung des Firmenrechts wurde nicht die Verwendung jeglicher Zeichen im Rahmen der Firmenbildung zugelassen.

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