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4 R 128/16z (Aktienrecht)

17. LfgOktober 2017

Problem:

Bestellung eines Vorstands durch das Gericht; ­Parteistellung des Aufsichtsrats; Kostenersatz

Normen:

AktG: § 76; AußStrG: § 2, § 78

Gericht:

OLG Graz, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

14. 09. 2016, 4 R 128/16z

 Leitsatz

1. Dem Aufsichtsrat kommt keine Parteistellung im Verfahren nach § 76 AktG zu.

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