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EStG 1988 § 20 Abs 1 Z 1

56. AuflDezember 2008

672
Aufwendungen eines im Ruhestand befindlichen Pfarrers iZm weiterer seelsorgerischer Tätigkeit (Fortbildung und Fachliteratur) sind nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung

UFS Wien 20.05.2008 RV/0883-W/08
ARD 5899/11/2008
Kuprian Martin, UFS 152/2008

673
Nichtabzugsfähige „Löhne“ von Kindern eines Rechtsanwalts wegen Nichtanerkennung der Dienstverhältnisse mangels Fremdüblichkeit

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