Aufwendungen eines im Ruhestand befindlichen Pfarrers iZm weiterer seelsorgerischer Tätigkeit (Fortbildung und Fachliteratur) sind nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung
UFS Wien 20.05.2008 RV/0883-W/08
ARD 5899/11/2008
Kuprian Martin, UFS 152/2008

