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EStG 1988 § 19 Abs 3

56. AuflDezember 2008

671
Kursgewinne bei Konvertierung von Fremdwährungskrediten sind bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern und auch bei Betriebsvermögensvergleich nicht bereits im Konvertierungszeitpunkt, sondern idR erst im Zeitpunkt und im Ausmaß der Tilgung der Fremdwährungsverbindlichkeit zu erfassen

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