vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kapitel IV: Subjektive Tatbestandsmerkmale im Ertragsteuerrecht

Toifl1. AuflOktober 2009

1. Fragestellungen und steuerrechtliche Grundlagen

1.1 Subjektive Tatbestandsmerkmale als Ansatzpunkt einer Lösung der Abgrenzung zur steuerlich irrelevanten Privatsphäre

Bereits die bisherigen Ausführungen zum Ertragsteuerrecht haben gezeigt, dass die Frage der Bedeutung subjektiver Tatbestandsmerkmale eng mit der Frage der Abgrenzung zwischen der steuerlich relevanten betrieblichen oder außerbetrieblichen Sphäre zur steuerlich irrelevanten Privatsphäre verbunden ist. Da unstrittig weder alle Einnahmen zu einer Ertragsteuerpflicht führen noch als Aufwendungen oder Ausgaben als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich abzugsfähig sind, ist diese Abgrenzung zwingend vorzunehmen und eine der zentralen dogmatischen Themen im Ertragsteuerrecht.10551055 Vgl Doralt/Ruppe, Steuerrecht Band I9 Tz 22 mwN; Lang in Tipke/Lang (Hrsg) Steuerrecht19 § 4 Rz 81 ff mwN. In der Steuerrechtswissenschaft wird diese Frage oft unter dem Stichwort „Leistungsfähigkeitsprinzip“ diskutiert. Darunter kann man sich auf den ersten Blick etwas vorstellen. Wird die Leistungsfähigkeit erhöht, soll Steuerpflicht gegeben sein. Wird die Leistungsfähigkeit verringert, sollen Aufwendungen oder Ausgaben als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich abzugsfähig sein. Im verfassungsrechtlichen Teil in Kapitel II konnte zwar bereits gezeigt werden, dass dieses Leistungsfähigkeitsprinzip in Österreich verfassungsrechtlich nicht verankert ist.10561056 Vgl Kapitel II.2.2.3. Dennoch wurde darauf hingewiesen, dass das Leistungsfähigkeitsprinzip auch von dessen „Gegnern“ als treffende Umschreibung der Grundsätze des EStG anerkannt wird.10571057 Vgl insbesondere Gassner, JBl 1994, 289 ff. Vor diesem Hintergrund werden in der Folge das Thema Leistungsfähigkeitsprinzip und die daraus abgeleiteten Unterprinzipien und -theorien wie das Universalitätsprinzip, das Nettoprinzip, die Markteinkommenstheorie und die Theorie vom Erwerbseinkommen nochmals aufzunehmen und daran insbesondere auch die Bedeutung subjektiver Tatbestandsmerkmale im Ertragsteuerrecht zu messen sein. Allenfalls sind diese Unterprinzipien aber für die Lösung auch gar nicht notwendig und reicht eine „normale“ Auslegung der einzelnen Bestimmungen aus.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!