1. Fragestellungen und steuerrechtliche Grundlagen
1.1 Subjektive Tatbestandsmerkmale als Ansatzpunkt einer Lösung der Abgrenzung zur steuerlich irrelevanten Privatsphäre
Bereits die bisherigen Ausführungen zum Ertragsteuerrecht haben gezeigt, dass die Frage der Bedeutung subjektiver Tatbestandsmerkmale eng mit der Frage der Abgrenzung zwischen der steuerlich relevanten betrieblichen oder außerbetrieblichen Sphäre zur steuerlich irrelevanten Privatsphäre verbunden ist. Da unstrittig weder alle Einnahmen zu einer Ertragsteuerpflicht führen noch als Aufwendungen oder Ausgaben als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich abzugsfähig sind, ist diese Abgrenzung zwingend vorzunehmen und eine der zentralen dogmatischen Themen im Ertragsteuerrecht.1055 In der Steuerrechtswissenschaft wird diese Frage oft unter dem Stichwort „Leistungsfähigkeitsprinzip“ diskutiert. Darunter kann man sich auf den ersten Blick etwas vorstellen. Wird die Leistungsfähigkeit erhöht, soll Steuerpflicht gegeben sein. Wird die Leistungsfähigkeit verringert, sollen Aufwendungen oder Ausgaben als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich abzugsfähig sein. Im verfassungsrechtlichen Teil in Kapitel II konnte zwar bereits gezeigt werden, dass dieses Leistungsfähigkeitsprinzip in Österreich verfassungsrechtlich nicht verankert ist.1056 Dennoch wurde darauf hingewiesen, dass das Leistungsfähigkeitsprinzip auch von dessen „Gegnern“ als treffende Umschreibung der Grundsätze des EStG anerkannt wird.1057 Vor diesem Hintergrund werden in der Folge das Thema Leistungsfähigkeitsprinzip und die daraus abgeleiteten Unterprinzipien und -theorien wie das Universalitätsprinzip, das Nettoprinzip, die Markteinkommenstheorie und die Theorie vom Erwerbseinkommen nochmals aufzunehmen und daran insbesondere auch die Bedeutung subjektiver Tatbestandsmerkmale im Ertragsteuerrecht zu messen sein. Allenfalls sind diese Unterprinzipien aber für die Lösung auch gar nicht notwendig und reicht eine „normale“ Auslegung der einzelnen Bestimmungen aus.

