1. Das ertragsteuerliche Eigenkapital als Typusbegriff
Der Blick in das Ertragsteuerrecht führt rasch zum Ergebnis, dass aus dem Gesetz weder für das Eigen- noch für das Fremdkapital eine explizite Legaldefinition oder ein Kriterienkatalog zu entnehmen ist.88 Dessen ungeachtet werden jedoch verschiedene Rechtsfolgen an das Eigen- und Fremdkapital geknüpft. Auf Ebene des Kapitalempfängers besteht im Regelfall Abzugsfähigkeit für Vergütungen auf Fremdkapital, während dessen für Vergütungen auf Eigenkapital keine Abzugsfähigkeit als Betriebsausgabe besteht. Als einzige Ausnahme kann die Eigenmittelzuwachsverzinsung nach § 11 EStG verstanden werden, wonach für den Eigenmittelzuwachs einer Körperschaft fiktiv Zinsen als Betriebsausgabe abgezogen werden können.

