1. Themenstellung und Rechtfertigung der Arbeit
Das Trennungsprinzip bildet einen wesentlichen Baustein im Körperschaftsteuerrecht. Dieses Prinzip beruht darauf, dass der Gesetzgeber juristischen Personen eine eigene, vom Anteilseigner unabhängige Rechtssubjektivität zubilligt.1 Die Kapitalgesellschaft kann demzufolge Rechtsbeziehungen mit ihrem Anteilseigner steuerlich wirksam eingehen. Das KStG sieht jedoch Durchbrechungen dieses Trennungsprinzips vor, wenn ein bestimmter Vorgang durch den Anteilseigner verursacht wurde („sozietäre Veranlassung“). In diesen Fällen ordnet § 8 KStG eine Neutralisierung der steuerlichen Erfolgswirksamkeit an.

