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II. Katastrophen im Ertragsteuerrecht

Peyerl1. AuflJuni 2010

1. Begriffsdefinition und -abgrenzung

1.1 Allgemeiner Sprachgebrauch

Der Begriff der Katastrophe ist dem Steuerrecht nicht immanent. Bevor daher auf seine Bedeutung für das Steuerrecht eingegangen werden kann, ist eine Definition und Abgrenzung erforderlich. Insbesondere ist eine Unterscheidung von Schäden und Schadensereignisse im Allgemeinen und von Katastrophen und Ereignissen höherer Gewalt im Speziellen vorzunehmen. Dabei sind primär die bisher ergangene Rsp und das Schrifttum zu den relevanten steuerrechtlichen Normen, in weiterer Folge aber auch die Rsp in anderen Rechtsgebieten, zu berücksichtigen.

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