Die Aufstellung der Bilanz erfolgt nicht zum Stichtag selbst, sondern erst Wochen oder Monate nach dem Bilanzstichtag. Dem Unternehmer gehen daher Informationen über das Unternehmen auch erst nach dem Stichtag zu. Für den Aufsteller der Bilanz stellt sich nun die Frage, welche Informationen er für die Erstellung des Jahresabschlusses berücksichtigen darf und welche erst in der folgenden Periode zu berücksichtigen sind.

