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FÜNFTER TEIL: Liquidationsähnliche Umgründungen im Körperschaftsteuerrecht

Hristov1. AuflMärz 2011

I. Verhältnis von Liquidations- und Umgründungsbesteuerungsrecht

1. Die Umgründungsbesteuerung nach § 20 KStG

Aus der Sicht des Körperschaftsteuerrechts stellt die Umgründung einer ihr gesamtes Vermögen übertragenden Körperschaft im Wege von Verschmelzungen, Umwandlungen, Aufspaltungen oder vergleichbaren Vermögensübertragungen genauso wie die Liquidation einer abzuwickelnden Körperschaft die letzte Gelegenheit zur Erfassung der stillen Reserven im Vermögen der übertragenden Körperschaft dar.851851 Staringer, Einlagen und Umgründungen, 210, mwN; vgl weiters Hristov in Lang/Schuch/Staringer, KStG, § 20 Rz 5. § 20 KStG bildet die zentrale Regelung des Körperschaftsteuerrechts, durch welche die angesammelten stillen Reserven auf Ebene der übertragenden Körperschaft letztmalig im Rahmen einer als modifizierte Liquidationsbesteuerung ausgestalteten Umgründungsbesteuerung zum Umgründungsstichtag erfasst werden, sofern eine Umgründung nicht vom grundsätzlich eine Steuerneutralität vorsehenden UmgrStG erfasst ist.852852 Staringer, Einlagen und Umgründungen, 207 f; vgl weiters KStR 2001 Rz 1434; Hristov in Lang/Schuch/Staringer, KStG, § 20 Rz 6; Strimitzer in Quantschnigg/Renner/Schellmann/Stöger, KStG, § 20 Rz 1 ff. Die Umgründungsformen der Verschmelzung, der Umwandlung, der Aufspaltung und der vergleichbaren Vermögensübertragung sind dabei aus der Sicht des Gesetzgebers liquidationsähnlich853853 Hristov in Bertl et al, Sonderbilanzen bei Umgründungen, 192 f., da nach 20 Abs 1 Z 1 KStG grundsätzlich § 19 KStG auf solche Umgründungen einer Körperschaft zur Anwendung kommt und nach der Ansicht des Gesetzgebers diese Umgründungstypen somit in einem engen Zusammenhang zur Liquidationsbesteuerung nach § 19 KStG stehen und miteinander verknüpft sind.854854 Hristov in Lang/Schuch/Staringer, KStG, § 20 Rz 9 f.

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