Die Liquidation einer Körperschaft ist das gesellschaftsrechtliche Gegenstück zu ihrer Gründung, handelt es sich bei der Gründung um die Geburt einer Körperschaft, kann die Liquidation als ihr Tod bezeichnet werden. Durch den Eintritt einer Körperschaft in das Liquidationsstadium ändert sich der Unternehmenszweck der Körperschaft, das Vermögen soll versilbert und das betriebene Unternehmen eingestellt werden. Aus steuerrechtlicher Sicht stellt somit die Liquidation einer Körperschaft die letzte Gelegenheit dar, die stillen Reserven im Vermögen der Körperschaft zu erfassen, weil mit dem Untergang der Körperschaft auch das Trennungsprinzip, das die Vermögenssphäre der Körperschaft von jener ihrer Anteilsinhaber abkoppelt, sein Ende findet. Die Liquidation einer Körperschaft hat daher eine besonders wichtige Stellung im Ertragsteuerrecht, über das gesamte Ertragsteuerrecht sind zahlreiche Bestimmungen zur Liquidation von Körperschaften - sei es hinsichtlich der Rechtsfolgen auf Körperschaftsebene, sei es hinsichtlich der Rechtsfolgen auf Anteilsinhaberebene - verteilt. Dennoch mangelt es im österreichischen Schrifttum an einer systematischen Abhandlung dieser Thematik. Die vorliegende Arbeit soll sich daher dieser Lücke widmen. Die systematische Abhandlung soll jedoch nur der Rahmen sein, innerhalb dessen die Auseinandersetzung mit verschiedenen - zum Teil höchst umstrittenen - Aspekten des Liquidationsbesteuerungsrechts erfolgen soll.

