A. Ausgangslage und Problemstellung
Verluste und insbesondere deren Verwertung gehören zu den zentralen Fragestellungen des Steuerrechts. Die Diskussion rund um sie scheint so alt zu sein wie das Steuerrecht selbst. Für den Fiskus bedeuten Verluste Steuermindereinnahmen und sind daher „negativ besetzt“, während das Verhältnis der Steuerpflichtigen zu Verlusten ambivalent ist. Verluste sind unerwünscht, wenn sie zu einer tatsächlichen Vermögenseinbuße führen; gleichzeitig mindern sie aber auch die Bemessungsgrundlage und damit die Steuerlast. Dieser für den Steuerpflichtigen „positive Nebeneffekt“ verlockt mitunter zu Gestaltungen, bei denen Verluste bewusst in Kauf genommen werden, um die Steuerbelastung zu minimieren. Verlusten haftet somit ein enormes Steuerplanungspotential an; gerade die Motivation von Umgründungsvorgängen liegt oftmals in der Verlustverwertung. Vor diesem Hintergrund verwundert es auch nicht, wenn der Gesetzgeber versucht, einer übermäßigen steuerlichen Verlustverwertung mittels Beschränkungen entgegenzuwirken.

