8.1. Finanzwissenschaftliche bzw steuersystematische Begründung für die Steuerpflicht sonstiger wiederkehrender Bezüge
Sonstige wiederkehrende Bezüge sind solche, die zwar auf Grund eines Verpflichtungsgrundes und nicht freiwillig, die jedoch nicht als Gegenleistung für die Übertragung eines Wirtschaftsgutes geleistet werden.594

