6.1. Entgeltliche Übertragung - Übertragung gegen Kaufpreisrente
6.1.1. Rechtsfolgen beim Veräußerer
6.1.1.1. Entstehen des Veräußerungsgewinnes
6.1.1.1.1. Allgemein
Das EStG regelt in § 18 Abs 1 Z 1, § 20 Abs 1 Z 4 und § 29 Z 1 die Besteuerung von Renten anlässlich der Übertragung eines Betriebes, Teilbetriebes oder Mitunternehmeranteiles.420
§ 24 Abs 1 und 2 EStG lautet:

