4.1. Bisheriges Verständnis
Nach früherem Verständnis unterschied man nach nahezu unbestrittener hM bei Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen sowie bei Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern des Betriebsvermögens und des Privatvermögens zwischen Kaufpreisrenten (bzw Gegenleistungsrenten), Versorgungsrenten und Unterhaltsrenten, wobei man die Versorgungsrenten in betriebliche (iZm der Übertragung von Betrieben oder Mitunternehmeranteilen) und außerbetriebliche Versorgungsrenten unterteilte.121

