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3. Die gemischte Schenkung - bisheriges Verständnis (vor dem StRefG 2000)

Hajicek1. AuflSeptember 2008

Eine unentgeltliche Übertragung ist nach hA nicht nur bei einer (reinen) Schenkung, sondern auch bei einer gemischten Schenkung anzunehmen.107107 VwGH 18.2.1999, 97/15/0021, ÖStZB 1999, 503.

Zivilrechtlich setzt eine gemischte Schenkung voraus, dass die Parteien einen Teil der Leistung als geschenkt ansehen wollen. Das Geschäft bildet meist eine untrennbare Einheit, sodass es nicht in einen Kauf und eine Schenkung zerlegt werden kann.108108 Koziol/Welser, Bürgerliches Recht II13, 194 f.

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