Eine unentgeltliche Übertragung ist nach hA nicht nur bei einer (reinen) Schenkung, sondern auch bei einer gemischten Schenkung anzunehmen.107
Zivilrechtlich setzt eine gemischte Schenkung voraus, dass die Parteien einen Teil der Leistung als geschenkt ansehen wollen. Das Geschäft bildet meist eine untrennbare Einheit, sodass es nicht in einen Kauf und eine Schenkung zerlegt werden kann.108

