Die Problematik der Einkünftezurechnung ist ein „Dauerbrenner“ in der steuerjuristischen Dogmatik. Erstmalig aufgekommen Mitte des vorigen Jahrhunderts, handelt es sich jedoch um ein vergleichsweise junges Forschungsgebiet, dessen Bedeutung allerdings stetig zugenommen hat. Diese große Bedeutung ergibt sich einerseits schon aus der Natur der Sache - die Frage nach der Verknüpfung des Steuerobjektes mit einem Steuersubjekt ist jeglicher weiterer steuerlicher Würdigung vorgelagert -, andererseits aufgrund der gerade auch im Steuerrecht immer mehr fortschreitenden Internationalisierung - Stichwort Basisgesellschaften.

