Sachversicherung
Branche | Einbruch |
Problem | Versicherungsfall |
Klägerin | Versicherungsnehmerin |
Beklagter | Versicherer |
I. Instanz | stattgegeben (HG Wien) |
II. Instanz | bestätigt (OLG Wien) |
OGH (30. 3. 11) | aufgehoben |
Sachverhalt
Für einen versicherten Tresor in einem Hotel gab es zwei Schlüssel, von denen einer ständig verwendet wurde. Den zweiten Schlüssel hatte H. in seinem Appartement in einem der Nebenhäuser versteckt. Am 03.03.2007 erhielt er von seiner Schwägerin gegen 17.00 Uhr den Tresorschlüssel. Er war am späten Abend dieses Tages noch mit Freunden unterwegs. Gegen 03.00 Uhr Früh kehrte er mit diesen ins Hotel zurück. Sein Bruder, der noch im Hotel arbeitete, stieß dazu und übernahm für seine Frau, die am kommenden Morgen Dienst hatte, die Tresorschlüssel. Die Tresorschlüssel brachte er in das von ihm und seiner Frau bewohnte Appartement und legte sie auf ein Kästchen in der Nähe der Eingangstür. Er versperrte die Wohnungstür. Gegen 06.04 Uhr betrat ein Unbekannter das Haupthaus des Hotels und verließ es um 06.10 Uhr. Als die Schwägerin von H. gegen 07.30 Uhr ihren Dienst in der Rezeption antrat, bemerkte sie, dass die Hauseingangstür des Haupthauses unversperrt war. Auch die Tür zur Rezeption war offen. Sie stellte fest, dass aus dem versperrten Tresor ein Betrag von rund EUR 20.000,- verschwunden war. Spuren eines gewaltsamen Öffnens waren weder im Bereich der Eingangstür zum Haupthaus noch am Tresor vorhanden. Die zwei Tresorschlüssel waren nach dem Diebstahl noch vorhanden. Dass zum Zeitpunkt des Abhandenkommens des Geldes die Eingangstür des Haupthauses versperrt war, konnte nicht festgestellt werden.

