Allgemeines Versicherungsrecht
Branche | Allgemein |
Problem | Unterschied Makler/Agent |
Klägerin | Versicherungsnehmerin |
Beklagter | Lebensversicherer |
II. Instanz | abgewiesen (OLG Wien) |
OGH (16. 2. 11) | ao Revision zurückgewiesen |
Sachverhalt
Die Klägerin hat sich wegen finanzieller Schwierigkeiten des elterlichen Unternehmens an den selbstständig tätigen Unternehmensberater G. gewandt. In Finanzierungsangelegenheiten werden die Kunden von der Unternehmensgruppe U. betreut. Nach Beratung durch G./U. wurden die Umstrukturierungsmaßnahmen durchgeführt. In diesem Zusammenhang ist die strittige Lebensversicherung als Teil des Finanzierungskonzepts über Vermittlung der U. abgeschlossen worden. Ein Drittel des Gesamtumsatzes der U. entfällt auf das Geschäft mit Lebensversicherungen, davon wurden zur Hälfte Lebensversicherungen der beklagten Partei vermittelt. Der Anteil der beklagten Partei am Gesamtumsatz liegt bei etwa 17%. Die Klägerin behauptet Beratungsmängel und Fehlinformationen von G./U., welche Agenten der beklagten Partei seien, weshalb diese dafür hafte.

