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4. Kündigung wegen Alkohol- und Drogenmissbrauchs

Kollros/Gauss1. AuflJuli 2008

Eine Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist und Wahrung der Ansprüche des AN durch den AG wegen Alkohol- oder Drogenmissbrauchs ist zwar grundsätzlich nicht nur bei „normalem“ Missbrauch, sondern auch bei bescheinigten Suchterkrankungen möglich, bestehende vertragliche und kollektivvertragliche Beschränkungen gilt es dabei allerdings zu beachten.



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