1.1. Die Beeinträchtigung feststellen und objektivieren
Stellen Sie zunächst die Beeinträchtigung des Mitarbeiters infolge Alkoholkonsums fest und versuchen Sie, diese Feststellung mit Zeugen - einem Betriebsratsmitglied, einem Betriebsarzt oder anderen unbefangenen Führungskräften oder Mitarbeitern - zu objektivieren. Ein Arzt ist natürlich auf Grund seiner beruflichen Qualifikation in einem solchen Fall besonders gut als Zeuge geeignet.

