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1. Richtiges Vorgehen im konkreten Anlassfall

Kollros/Gauss1. AuflJuli 2008

1.1. Die Beeinträchtigung feststellen und objektivieren

Stellen Sie zunächst die Beeinträchtigung des Mitarbeiters infolge Alkoholkonsums fest und versuchen Sie, diese Feststellung mit Zeugen - einem Betriebsratsmitglied, einem Betriebsarzt oder anderen unbefangenen Führungskräften oder Mitarbeitern - zu objektivieren. Ein Arzt ist natürlich auf Grund seiner beruflichen Qualifikation in einem solchen Fall besonders gut als Zeuge geeignet.

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