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3. Kündigung bzw. Entlassung von Behinderten wegen Krankheit

Kollros/Gauss1. AuflJuli 2008

Das Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) dient grundsätzlich der Eingliederung Behinderter in den Arbeitsprozess und damit in die Gesellschaft. Diese Aufgabe erfüllt das Gesetz durch Förder- und Schutzmaßnahmen:

Beschäftigungspflicht begünstigter Behinderter bzw. Ausgleichszahlung

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