Das Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) dient grundsätzlich der Eingliederung Behinderter in den Arbeitsprozess und damit in die Gesellschaft. Diese Aufgabe erfüllt das Gesetz durch Förder- und Schutzmaßnahmen:
Beschäftigungspflicht begünstigter Behinderter bzw. Ausgleichszahlung
