Im Zusammenhang mit Abwesenheit durch Krankheit werden Arbeitgeber mit Begriffen wie Krankheit, Arbeitsunfähigkeit oder Krankenstand konfrontiert. Begriffe, die auf den ersten Blick scheinbar gar keiner weiteren Auslegung bedürfen, bei näherer rechtlicher Betrachtung aber gar nicht so einfach zu definieren sind.

