8.1. Grundsätzliches
Die formelle Ordnungsmäßigkeit ist ein äußerlich erkennbares Kriterium. Die sachliche Richtigkeit eines Rechnungswesens stellt in der Regel ein inneres, verdecktes Merkmal56 dar. Die Systemkontrolle steht zwischen beiden. Sachliche57 Richtigkeit der BF bedeutet, dass das Aufgezeichnete mit den tatsächlichen Ereignisse übereinstimmt, dass das mit Hilfe der BF ausgewiesene Ergebnis also richtig ist. Ob die äußere Form des Gestalteten, nämlich das buchmäßig Dokumentierte mit den tatsächlichen Lebensabläufen übereinstimmt, ob die äußere Form des Aufgezeichneten mit dem übereinstimmt, das sich tatsächlich ereignet hat, ob somit alle Geschäftsfälle vollständig und inhaltlich richtig aufgezeichnet wurden, kann mit absoluter Sicherheit nie gesagt werden.

