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Aufhebung und Zurückverweisung – § 278 BAO (Schmied)

Schmied36. LfgJuni 2020

1. Gesetzestext

§ 278 BAO idF BGBl I 2016/117:

(1) Ist die Bescheidbeschwerde mit Beschluss des Verwaltungsgerichtes

weder als unzulässig oder nicht rechtzeitig eingebracht zurückzuweisen (§ 260) noch

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