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Beschwerde gegen abgeleitete Bescheide – § 252 BAO (Eigentler)

Eigentler37. LfgJuni 2021

1. Gesetzestext

§ 252 BAO idF BGBl I 2013/14:

(1) Liegen einem Bescheid Entscheidungen zugrunde, die in einem Feststellungsbescheid getroffen worden sind, so kann der Bescheid nicht mit der Begründung angefochten werden, dass die im Feststellungsbescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend sind.

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