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Praxis der steuerlichen Betriebsprüfung: Handbuch, Schuh/Macho/Kerstinger
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Zeugenpflichten - Verletzung - § 173 Abs 2 BAO (Schaubmair)
Schaubmair
9. Lfg
Mai 2000
Inhalt
Gesetzestext
Fundstellen
Kommentar
1. Gesetzestext
§ 173 Abs 2 BAO:
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