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Merkmale der Begleitung einer Unternehmensübertragung – § 153h BAO (Zechner)

Zechner46. LfgNovember 2025

1. Gesetzestext

§ 153h idF BGBl I 56/2024:

(1) Eine natürliche Person, die angibt, innerhalb von zwei Jahren

einen Betrieb,

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