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Praxis der steuerlichen Betriebsprüfung: Handbuch, Schuh/Macho/Kerstinger
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Rechtsbelehrung - § 113 BAO (Großschedl)
Großschedl
21. Lfg
Juni 2009
Inhalt
Gesetzestext
Fundstellen
Kommentar
1. Gesetzestext
§ 113 BAO idF BGBl Nr 1980/151:
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