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Praxis der steuerlichen Betriebsprüfung: Handbuch, Schuh/Macho/Kerstinger
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Aktenvermerk – § 89 BAO (Pitzer)
Pitzer
45. Lfg
Juni 2025
Inhalt
Gesetzestext
Fundstellen
Kommentar
Praxis
1. Gesetzestext
§ 89 BAO
idF BGBl I 20/2009:
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