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Praxis der steuerlichen Betriebsprüfung: Handbuch, Schuh/Macho/Kerstinger
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Einreichung von Anbringen – § 86a BAO (Kuhn)
Kuhn
32. Lfg
Mai 2017
Inhalt
Gesetzestext
Fundstellen
Kommentar
Praxis
1 Gesetzestext
§ 86a
BAO idF BGBl I 2014/13:
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