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Zuständigkeit Bundesminister für Finanzen – § 55 BAO (Stieger)

Stieger39. LfgApril 2022

1. Gesetzestext

§ 55 BAO idF BGBl I 2019/104:

Die Zuständigkeit des Bundesministers für Finanzen als Abgabenbehörde ergibt sich aus dem jeweils durch Bundesgesetz, Staatsvertrag oder Verordnung für ihn festgelegten Aufgabenbereich.

2. Fundstellen

2.1. Bezugsparagrafen

§ 26 Abs 2 BAO

Gewöhnlicher Aufenthalt

§ 48 Abs 5 BAO

Verhältnis zum Ausland

§ 49 BAO

Bundesfinanzverwaltung

§ 52 BAO

Zuständigkeitsstreit

§ 262 Abs 4 BAO

Beschwerdevorentscheidung

§ 323b Abs 4 BAO

Organisationsreform

§ 187 FinStrG

Gnadenrecht

§ 3 Abs 2 ff EStG

Datenträgeraustausch

§ 6b Abs 1 ff KStG

Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften

§ 6 Abs 1 Z 6c ff UStG

Steuerbefreiungen

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