6.1. Anwendungsbereich
Ziel des Familienlastenausgleiches ist es, Familien nach familienbezogenen Kriterien durch bestimmte Leistungen wirtschaftlich zu fördern.
Familienleistungen werden in Form der Familienbeihilfe, der Ausgleichszahlung, der Differenzzahlung, der Schulfahrtbeihilfe und der Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge über das Beihilfenverfahren ausgezahlt.

