5.1. Innenprüfung
Definition
Die Innenprüfung umfasst alle Maßnahmen zur Feststellung der formellen und materiellen Richtigkeit von Erklärungs- und Antragsdaten, die nicht im Zuge einer Außenprüfung durchgeführt werden.
Die Fallauswahl erfolgt aufgrund bestimmter Risikokriterien durch die EDV, die zur Vorbescheid-(VK) oder Nachbescheidkontrolle (NK) führen. Zusätzlich werden Fälle nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit für den/die Bearbeiter/in, im Zuge der Erfassung der Besteuerungsgrundlagen oder der Bearbeitung des Falles eine individuelle Fallauswahl durch Setzung eines individuellen Kontrolljahres (IKJ) auszulösen. Seite 32

