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1. Rettungsdienstleistungen öffentlicher Stellen

Kind1. AuflMärz 2008

Die Leistungserbringung durch eine öffentliche Einrichtung in Wahrnehmung eigener, durch Gesetz eingeräumter Zuständigkeit stellt selbst bei teilweiser Finanzierung durch eine andere öffentliche Stelle keinen Auftrag iSd Vergaberechts dar.

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