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17. Wertminderung eines Restgrundstückes

Kind1. AuflMärz 2008

Auf die Wertverminderung eines etwa verbleibenden Grundstücksrestes ist nach dem Oö Straßengesetz Bedacht zu nehmen. Hierbei ist es zulässig, dass die Wertminderung des Restgrundes gesondert durch Wertvergleich des Restgrundes vor und nach der Enteignung ermittelt wird.

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