„Schwarzkappler“ dürfen Schwarzfahrer anhalten und die Polizei rufen, um die Identität des Übeltäters mit Hilfe der Macht des Amtes festzustellen.
„Schwarzkappler“ dürfen Schwarzfahrer anhalten und die Polizei rufen, um die Identität des Übeltäters mit Hilfe der Macht des Amtes festzustellen.
