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18. Bauabgabe für PKW-Abstellfläche

Kind1. AuflMärz 2008

Bei der Bauabgabe nach dem Stmk Baugesetz handelt es sich um einen Interessentenbeitrag nach § 14 Abs 1 Z 13 FAG 2005, den idR die Gemeinden von Grundstückseigentümern oder Anrainern als Beitrag zu einem finanziellen Aufwand für die Errichtung von Verkehrsflächen bzw für den Anschluss an kommunale Versorgungs- oder Entsorgungsnetze erheben.

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