Aus dem örtlichen Entwicklungskonzept kann die Behörde ableiten, dass das Interesse der geordneten Siedlungsentwicklung iSd § 27 Abs 1 Z 2 Oö ROG 1994 einer Ausnahmebewilligung entgegensteht.
Aus dem örtlichen Entwicklungskonzept kann die Behörde ableiten, dass das Interesse der geordneten Siedlungsentwicklung iSd § 27 Abs 1 Z 2 Oö ROG 1994 einer Ausnahmebewilligung entgegensteht.
