IFRS 3 legt fest, dass sämtliche Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode zu bilanzieren sind. Diese Methode wurde in 2006 von allen Unternehmen, welche Angaben dazu machten, angewendet.
IFRS 3 legt fest, dass sämtliche Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode zu bilanzieren sind. Diese Methode wurde in 2006 von allen Unternehmen, welche Angaben dazu machten, angewendet.
