Gem. IAS 37 sind Eventualschulden und Eventualforderungen bilanziell nicht anzusetzen. Bestehende Eventualschulden und -forderungen sind im Anhang zu beschreiben. Inhaltlich umfassen die angegebenen Eventualschuldverhältnisse folgende Bereiche:
Gem. IAS 37 sind Eventualschulden und Eventualforderungen bilanziell nicht anzusetzen. Bestehende Eventualschulden und -forderungen sind im Anhang zu beschreiben. Inhaltlich umfassen die angegebenen Eventualschuldverhältnisse folgende Bereiche:
