Angelika Casey
Inkrafttreten: 31. Dezember 2001
Anwendungsbereich und Inhalt
SIC-31 regelt den Spezialfall des Tausches von art- und wertmäßig unterschiedlichen Werbedienstleistungen, d. h. ein Unternehmen erbringt Werbedienstleistungen und erhält dafür vom Vertragspartner Werbedienstleistungen (z. B. Anzeigen auf Internetseiten, Plakatanschläge, Werbesendungen in Radio und Fernsehen, Veröffentlichung von Anzeigen in Zeitschriften oder Zeitungen). Im Zuge des Tausches können auch zusätzliche Barzahlungen oder andere Gegenleistungen erbracht werden.

