Gerhard Marterbauer
Inkrafttreten: 31. Dezember 2001
Anwendungsbereich und Inhalt
SIC-29 beschreibt die Informationen, die im Anhang der Abschlüsse von Lizenznehmer und Lizenzgeber anzugeben sind, wenn die beiden Parteien eine Vereinbarung über Dienstleistungslizenzen geschlossen haben. Eine solche Vereinbarung liegt vor, wenn ein Unternehmen (Lizenznehmer) mit einem anderen Unternehmen (Lizenzgeber) beschließt, eine Dienstleistung anzubieten, die der Öffentlichkeit Zugang zu bedeutenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen gewährt.

