Ingrid Lafer, Walter Müller
Inkrafttreten: IFRIC 11 ist erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am 1. März 2007 oder danach beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden.
Anwendungsbereich und Inhalt
IFRS 2 legt nicht fest, wie anteilsbasierte Vergütungen an Mitarbeiter zu erfassen sind, bei denen sich das Unternehmen verpflichtet, den Mitarbeitern Anteile zur Verfügung zu stellen, wobei das Unternehmen die Anteile zu diesem Zweck selbst erwerben muss. Auch der Fall, dass die Gesellschafter die Anteile zur Verfügung stellen, wobei die Zusage sowohl durch die Gesellschaft als auch die Gesellschafter erfolgen kann, ist nicht geregelt.

