Gerhard Marterbauer
Inkrafttreten: gültig für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Jänner 2006 beginnen.
Anwendungsbereich und Inhalt
Aufgrund der Ansicht des IASB, in letzter Zeit mehr und mehr Vereinbarungen ausgemacht zu haben, bei denen es sich zwar in rechtlicher Hinsicht nicht um einen Leasingvertrag handelt, bei denen allerdings wie bei einem Leasingvertrag Gegenstände zur Nutzung für einen bestimmten Zeitraum gegen ein vereinbartes Entgelt überlassen werden, wurde mit IFRIC 4 der Versuch unternommen, den Leasingbegriff bzw. den Geltungsbereich von IAS 17 zu erweitern. Dadurch werden nun auch manche Outsourcing-Vereinbarungen, Telekommunikationsverträge, die Kapazitätsrechte einräumen oder Take-or-Pay Vereinbarungen, bei denen ein Käufer Zahlungen zu leisten hat, unabhängig davon, ob die Produkte oder Leistungen bezogen werden oder nicht, als Leasing behandelt.

